Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Mit der schriftlichen Bestätigung kommt ein wirksames Vertragsverhältnis zustande.
2. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsware pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Er hat den Zugriff Dritter auf die Ware wie etwaige Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich mitzuteilen, ebenso jeden Besitzwechsel der Ware. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen oder gerät er mit Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
3. Die vereinbarten Kaufpreise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt er in Zahlungsverzug. Er hat sodann den Kaufpreis mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Ab einem Bestellwert von 5.000,- € (bei Erstbestellungen von 2.000,- €) wird bei Auftragsvergabe eine Anzahlung von 50% fällig. Der Kunde darf gegenüber dem Kaufpreisanspruch nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5. Mängel der gelieferten Ware sind vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Gewährleistung erfolgt nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Begütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Das Rücktrittsrecht besteht allerdings nicht bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere geringfügiger Mängel. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich angezeigt werden. Der Kunde hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Festlegung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Falle des Rücktritts des Kunden nach gescheiterter Nacherfüllung steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu. Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. An allen von uns hergestellten Entwürfen, Zeichnungen und Werkzeugen steht uns das alleinige Urheberrecht zu. Ohne unsere Genehmigung ist deren Verwendung über den im Einzelnen vereinbarten Vertragszweck hinaus nicht gestattet.
7. Soweit Nichtlieferung oder Lieferverzug von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere durch Zufall, Katastrophen und höhere Gewalt verursacht ist, haften wir nicht. Gleiches gilt für Transportstörungen, Streiks und andere, nicht durch uns zu vertretende Leistungshindernisse. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell gezahlte Gegenleistungen sind unverzüglich an den Kunden zurück zu erstatten. Im übrigen haften wir für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Bestimmung gilt nicht für den Fall, dass uns arglistiges Verhalten vorwerfbar ist.
8. Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort zur Lieferung, Zahlung oder Rücknahme der Ware ist Groß-Umstadt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den von uns abgeschlossenen Verträgen ist das für unseren Geschäftssitz in Groß-Umstadt örtlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll sodann durch eine Regelung ersetzt werden, die dem mit dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen wirtschaftlich und rechtlich Gewollten möglichst nahe kommt.
Stand: Oktober 2011
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